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Häufige Fragen

  1. Wie funktioniert Beratungsflat?
  2. Welche Kosten entstehen mir für die telefonische Rechtsberatung?
  3. Wie häufig (auch zum gleichen Fall) kann ich die Anwaltshotline nutzen?
  4. Kann ich zu jedem Rechtsgebiet Telefonberatung erhalten?
  5. Wie gut sind telefonische Rechtsberatungen von Beratungsflat?
  6. Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung?!
  7. Ich möchte keinen Streit!
  8. Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner anrufen?
  9. Kann ich die Telefonberatung auch als Selbstständiger bzw. Vermieter nutzen?
  10. Ist auch eine weitergehende Bearbeitung möglich?
  11. Wie werde ich Mitglied?
  12. Kann ich Beratungsflat ausprobieren?
  13. Was ist 'Die wachsende Beitragsgarantie'?
  14. Warum fallen Telefongebühren an?
  15. Kann ich mich auch auf dem Postweg registrieren?
  16. Kann ich statt Lastschrift auch Überweisen?
  17. Ich habe noch weitere Fragen!



Rechtsschutz Preisvergleich

 

1.) Wie funktioniert Beratungsflat?

Telefonische Rechtsberatungen erhalten Sie werktags von montags bis freitags von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr.

Sooft Sie eine Rechtsberatung zu deutschem Recht benötigen, rufen Sie einfach unsere Anwaltshotline an und Sie werden sofort mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei verbunden. Nach Nennung Ihres Names, Ihrer Mitgliedsnummer und der Art Ihrer rechtlichen Frage erhalten Sie eine telefonische Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Wenn einmal kein passender Anwalt zur Verfügung steht, rufen wir Sie auch gern zurück.

Da wir mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien zusammenarbeiten, können Sie, sollte einmal eine weitergehende Tätigkeit durch den beratenden Anwalt erforderlich werden, diesen einfach auf entsprechende Möglichkeiten und Kosten ansprechen, denn dieser ist ja bereits mit Ihrem Fall vertraut.

Als Selbstständiger oder Vermieter beachten Sie bitte  Antwort 9.

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2.) Welche Kosten entstehen mir für die telefonische Rechtsberatung?

Abgesehen von 54,90 € Jahresbeitrag (für Selbstständige bzw. Vermieter siehe Antwort 9) und den Telefongebühren (14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Ct./Min. aus den dt. Mobilfunknetzen)  fallen für Sie keine weiteren Kosten an. Faire und transparente Kosten sind unser Ziel.

Da wir fest von unserem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis überzeugt sind, geben wir Ihnen eine Tiefpreisgarantie! Wenn Sie beliebig häufige telefonische Rechtsberatungen bei einem anderen offenen Anbieter günstiger bekommen sollten, erhalten Sie einen entsprechenden Nachlass auf Ihren Beitrag. Die Tiefpreisgarantie ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, sondern Sie können sich jederzeit auf ein günstigeres Angebot berufen.

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3.) Wie häufig (auch zum gleichen Fall) kann ich die Anwaltshotline nutzen?

Sooft Sie eine Rechtsberatung benötigen, denn wir möchten Ihnen durch die telefonische Rechtsberatung bestmögliche Rechtssicherheit bieten. Es ist natürlich kein Versicherungsfall erforderlich und auch zum selben Fall können Sie erneut anrufen, denn viele weitere Fragen ergeben sich ja auch erst nach einer ersten Beratung. Über die Beratungsflat-Nummer werden Sie aus der selben Region immer mit der selben Kanzlei verbunden.

Bei ähnlich klingenden Angeboten lohnt ein Vergleich der Leistung: Häufig ist die Anzahl der Anrufe z.B. auf nur zwei pro Jahr beschränkt oder es sind nur Erstberatungen, Rechtserstberatungen bzw. eine erste Rechtsauskunft gestattet, d.h. Sie dürfen zu einem Fall kein zweites Mal anrufen. Bei Beratungsflat gibt es diese Beschränkungen nicht.

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4.) Kann ich zu jedem Rechtsgebiet Telefonberatung erhalten?

Sie können zu allen Gebieten des deutschen Rechts telefonische Rechtsberatungen erhalten. Entscheidend ist, die entsprechende Mitgliedschaft zu vereinbaren (siehe überblick).

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5.) Wie gut sind telefonische Rechtsberatungen von Beratungsflat?

Gute Rechtsberatungen sind für Beratungsflat natürlich unerlässlich! Die Mitglieder werden deshalb nach jeder Rechtsberatung um eine Beurteilung in sechs Kategorien nach Schulnoten gebeten.

Die Ergebnisse sind hier vermerkt.

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6.) Ich habe bereits eine Rechtsschutzversicherung?!

Wunderbar! Beratungsflat ist keine Versicherung mit automatischen Beitragserhöhungen, Ausschlüssen oder Selbstbeteiligungen. Eine Rechtsschutzversicherung stellt aber eine gute Ergänzung zu Beratungsflat dar.

In Rechtsschutzversicherungen ist häufig vieles nicht versichert. Außerdem belastet ein Rechtsrat - wenn er denn gerade in dem betroffenen Bereich versichert ist - häufig Ihre Schadenbilanz, d.h. es kann je nach Vertragsgrundlage (meistens in § 13 Abs. 2 der AGB Ihres Rechtsschutzversicherers) nach ein oder zwei Fällen in zwölf Monaten zu einer Kündigung durch den Versicherer kommen. In anderen Versicherungspaketen ist die Anzahl ohnehin auf z.B. nur zwei Anrufe pro Jahr beschränkt. Fast immer sind auch nur Erstberatungen, Rechtserstberatungen oder eine erste Rechtsauskunft gestattet, d.h. Sie dürfen zu einem Fall kein zweites Mal anrufen. Gerade nach einer ersten Beratung ergeben sich aber häufig später weitere Rechtsfragen. Außerdem ist es nicht empfehlenswert, zuerst die Hotline desjenigen zu befragen, der die Konsequenzen - sprich Kosten - des weiteren Vorgehens zu tragen hat.

Nutzen Sie daher für versicherungsunabhänige telefonische Rechtsberatungen immer Beratungsflat. Bei Bedarf kann die Rechtsschutzversicherung für die Kostenerstattung noch immer eingebunden werden. Für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (gilt nicht für bereits eingetretene Fälle) können Sie sich hier informieren.

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7.) Ich möchte keinen Streit!

Das ist auch gut so und trifft wohl auf die meisten Menschen zu. Aber wie wusste schon Friedrich Schiller: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.“ Wobei „Nachbar“ hier durchaus auch eine andere Person, Firma, Behörde oder ähnliches sein kann. Hier hilft Ihnen Beratungsflat!

Vielleicht gehören Sie auch zu jenen ca. 57%* der Bevölkerung, die keine Rechtsschutzversicherung haben und auch nicht brauchen. Sie sollten aber trotzdem die Chance haben, zu erfahren, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich wehren können, ohne teure Anwaltsgebühren und bequem am Telefon durch unsere Rechtsanwälte etablierter Kanzleien.

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8.) Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner anrufen?

Ja, auch Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann sich ohne Zusatzbeitrag durch einen Rechtsanwalt am Telefon beraten lassen, wenn Ihr Partner zur selben Anschrift gemeldet ist und bei uns während der Registrierung entsprechend vermerkt wird. Natürlich gilt dieses auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

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9.) Kann ich die Telefonberatung auch als Selbstständiger bzw. Vermieter nutzen?

Ja, als Selbstständiger bzw. als Vermieter können Sie alle Rechtsfragen auch zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit bzw. Ihrer Vermietertätigkeit stellen, wenn Sie die entsprechende Mitgliedschaft vereinbaren.

Noch Fragen?  oder  Vermieter  oder  Selbstständigkeit

 

10.) Ist auch eine weitergehende Bearbeitung möglich?

Um allen Mitgliedern möglichst günstige Beiträge bieten zu können, sind weitergehende Bearbeitungen nicht in Beratungsflat enthalten.

ABER, die Zusammenarbeit mit etablierten Rechtsanwaltskanzleien aus verschiedenen Regionen und die direkte Zuordnung der Mitglieder zu einer dieser Kanzleien ermöglicht es, den bereits aus der Telefonberatung bekannten und mit dem Fall vertrauten Anwalt auch für Schriftverkehr mit der Gegenseite oder die Vertretung vor Gericht beauftragen zu können.

Bei Bedarf an einer weitergehenden Bearbeitung (z.B. Schriftverkehr oder Verhandlung mit der Gegenseite oder auch die Vertretung vor Gericht) sprechen Sie den beratenden Anwalt einfach auf Möglichkeiten und Kosten an.

Eine Alternative zur eigenen Kostenerstattung ist eine Rechtsschutzversicherung (allerdings nicht für bereits eingetretene Fälle), deren Versicherungsbeiträge neben Provisionen, Verwaltungskosten, Versicherungssteuer und Gewinn auch die Kostenerstattung für Rechtsschutzfälle abgeckt.
Lesen Sie dazu bitte  Antwort 6 und den Rechtsschutzvergleich.

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11.) Wie werde ich Mitglied?

Melden Sie sich einfach über den entsprechenden Online-Antrag für Nichtselbstständige, den Online-Antrag für Vermieter oder den Online-Antrag für Selbstständige an. Im Anschluss erhalten Sie sofort eine Bestätigungsmail.

Nach Geldeingang erhalten Sie die Beratungsflat-Telefonnummer** und können diese sofort für telefonische Rechtsberatungen nutzen. Sie werden direkt mit Ihrer regional zuständigen Rechtsanwaltskanzlei für eine telefonische Rechtsberatung verbunden.

Das Mitgliedsjahr beginnt selbstverständlich erst mit dem Erhalt der Telefonnummer. Der Beitrag ist dann genau für ein Jahr (z.B. vom 28.11. diesen Jahres bis 27.11. nächsten Jahres) bezahlt. Auch die Mindestvertragslaufzeit beträgt nur ein Jahr. Um Ihnen aber dauerhaft die Sicherheit telefonischer Rechtsberatungen zu bieten, verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr, wenn Sie diese nicht kündigen.

Falls Sie Beratungsflat doch einmal nicht mehr nutzen möchten, teilen Sie uns Ihre Kündigung einfach mindestens vier Wochen vor Ablauf per E-Mail, Brief oder Fax mit und Ihre Mitgliedschaft wird zum Ablauf des Mitgliedsjahres ohne weitere Kosten beendet.

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12.) Kann ich Beratungsflat ausprobieren?

Ja, wir sind von unseren Leistungen so überzeugt, dass wir die Möglichkeit bieten, Beratungsflat auszuprobieren. Für nur 19,90 € können Sie eine telefonische Rechtsberatung erhalten.

Nach der telefonischen Rechtsberatung kann dann unter Anrechnung dieser 19,90 € auf eine Voll-Mitgliedschaft für Nichtselbstständige, Selbstständige oder Vermieter umgestellt werden.

Information zur Einzelberatung erhalten Sie  hier.

Noch Fragen?  oder  Zur Einzelberatung

 

13.) Was ist 'Die wachsende Beitragsgarantie'?

Jedes Jahr einer ungekündigten Mitgliedschaft ohne Beitragserhöhung erhöht sich Ihre persönliche Beitragsgarantiezeit um ein Jahr, so dass Sie im Falle einer einmal notwendigen Erhöhung (stabiler Beitrag seit 2008) für die Dauer Ihrer persönlichen Beitragsgarantiezeit von dieser verschont bleiben.

Kurz: Je länger die Mitgliedschaft, desto stabiler der Beitrag!

Neu-Mitglieder starten derzeit sofort mit 2 Jahren Beitragsgarantie - also gleich anmelden!


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14.) Warum fallen Telefongebühren an?

Die bundeseinheitliche Beratungsflat-Telefonnummer hat die Aufgabe, die Anrufer möglichst regional auf die gerade aktiven Kanzleien zu steuern. Die Kosten dieser Telefonnummer betragen 14 Cent je Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 42 Cent je Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Diese überschaubaren Kosten für diese Telefonlogistik zugunsten eines kostenfreien Telefonats auf den Beitrag umzulegen, wäre natürlich möglich, liefe aber in Summe wieder auf einen vergleichbaren Aufwand hinaus.

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15.) Kann ich mich auch auf dem Postweg registrieren?

Ja, drucken Sie sich bitte einfach diesen Papierantrag aus und senden oder faxen uns diesen ausgefüllt an: Etta GmbH, Antragsbearbeitung, Am Langberg 91, 21033 Hamburg bzw. an Faxnummer 01803 551 848 297 ***. Für Ihre Unterlagen drucken Sie sich bitte zusätzlich die zweiseitigen AGB aus.

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16.) Kann ich statt Lastschrift auch überweisen?

Ja, Sie können den Mitgliedsbeitrag natürlich auch gern selbst überweisen. Tragen Sie bitte statt "Bankleitzahl" und "Kontonummer" einfach 11111111 ein und vermerken in dem Feld "Name und Ort der Bank" Überweisung. In der Bestätigungsmail erhalten Sie dann Rechnungsnummer und Bankverbindung zur Überweisung.

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17.) Ich habe noch weitere Fragen!

Ihre weiteren Fragen zu Beratungsflat beantworten wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 040 / 7392 8986 oder online unter Kontakt.

 

Ich möchte mich jetzt anmelden! 

 

*  Institut für Demoskopie Allensbach, AWA 2006
** 14 Cent je Minute aus dem Festnetz, maximal 42 Cent je Minute aus den Mobilfunknetzen
*** 9 Cent je Minute aus dem Festnetz, maximal 42 Cent je Minute aus den Mobilfunknetzen
 




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