BeiträgeFür Unternehmer, Selbstständige und FirmenDer Gesamtbeitrag für telefonische Rechtsberatungen zur selbstständigen Tätigkeit und dem Privatbereich richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, Teilzeitkräfte/400 €-Kräfte zählen als 0,5 Beschäftigte.
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