InsolvenzrechtGläubiger haben häufig das NachsehenDas Insolvenzrecht regelt die Rechte von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Als Schuldner kommen sowohl juristische als auch natürlich Personen in Frage. Ziel des Insolvenzrechts ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Restschuldbereiung (bei natürlichen Personen) bzw. die Abwicklung (bei Unternehmen). Um als Gläubiger seine Rechte zu wahren, ist eine Rechtsberatung zu empfehlen. Bei Beratungsflat erhalten Sie direkt am Telefon* eine kompetente insolvenzrechtliche Beratung. Der Rechtsanwalt berät Sie telefonisch im Insolvenzrecht zu Ihren Rechten, konkreten Handlungsoptionen und möglichen Konsequenzen. Rechtliche Unsicherheiten gehören der Vergangenheit an, denn Beratungsflat hilft über das Insolvenzrecht hinaus telefonisch auch bei allen anderen Fragen zu deutschem Recht (Anwaltshotline für Selbstständige/Vermieter s.u.). Zum Jahresbeitrag von nur 54,90 € können Sie beliebig häufige telefonische Rechtsberatungen ohne Versicherungsfall erhalten. Selbst Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann die telefonische Rechtsberatung nutzen. Eine dauerhafte Tiefpreisgarantie** rundet dieses attraktive Angebot ab. Nur 54,90 EUR pro Jahr:
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