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Insolvenzrecht

Gläubiger haben häufig das Nachsehen


Das Insolvenzrecht regelt die Rechte von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Als Schuldner kommen sowohl juristische als auch natürlich Personen in Frage. Ziel des Insolvenzrechts ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Restschuldbereiung (bei natürlichen Personen) bzw. die Abwicklung (bei Unternehmen). Um als Gläubiger seine Rechte zu wahren, ist eine Rechtsberatung zu empfehlen.

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