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Insolvenzrecht

Gläubiger haben häufig das Nachsehen

Das Insolvenzrecht regelt die Rechte von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Als Schuldner kommen sowohl juristische als auch natürlich Personen in Frage. Ziel des Insolvenzrechts ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit oder die Restschuldbereiung (bei natürlichen Personen) bzw. die Abwicklung (bei Unternehmen). Um als Gläubiger seine Rechte zu wahren, ist eine Rechtsberatung zu empfehlen.

Bei Beratungsflat erhalten Sie direkt am Telefon* eine kompetente insolvenzrechtliche Beratung. Der Rechtsanwalt berät Sie telefonisch im Insolvenzrecht zu Ihren Rechten, konkreten Handlungsoptionen und möglichen Konsequenzen.

Rechtliche Unsicherheiten gehören der Vergangenheit an, denn Beratungsflat hilft über das Insolvenzrecht hinaus telefonisch auch bei allen anderen Fragen zu deutschem Recht (Anwaltshotline für Selbstständige/Vermieter s.u.). Zum Jahresbeitrag von nur 54,90 € können Sie beliebig häufige telefonische Rechtsberatungen ohne Versicherungsfall erhalten. Selbst Ihr Ehe- oder Lebenspartner kann die telefonische Rechtsberatung nutzen. Eine dauerhafte Tiefpreisgarantie[2] rundet dieses attraktive Angebot ab.

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[1] Für einen Anruf fallen Kosten von 0,14 Euro je Minute aus dem deutschen Festnetz und maximal 0,42 Euro je Minute aus den Mobilfunknetzen an.

[2] Dauerhafte Tiefpreisgarantie bedeutet, dass Ihr Mitgliedsbeitrag entsprechend reduziert wird, wenn Sie ein günstigeres offenes Angebot beliebig häufiger telefonischer Rechtsberatungen vorlegen.



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